Verträge können schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch zustande kommen. Ein Vertrag kommt spätestens mit Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Zusätzliche Leistungen, die sich während der Ausführung als erforderlich erweisen oder vom Auftraggeber gewünscht werden, gelten als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
Nicht erkennbare Mängel, verdeckte Leitungsführungen, fehlende Dokumentationen oder nicht normgerechte Vorinstallationen können zusätzlichen Aufwand verursachen. Dieser wird gesondert vergütet.
Fehlerdiagnosen, technische Überprüfungen, Fehlersuchen, Kostenvoranschläge und technische Bewertungen stellen eigenständige vergütungspflichtige Leistungen dar. Die jeweils gültigen Kundendienst-, Diagnose- und Überprüfungspauschalen werden vor Auftragserteilung mitgeteilt.
Kann ein Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können An- und Abfahrtszeiten, Wegezeiten, Ausfallzeiten und die jeweils gültige Fahrzeugpauschale berechnet werden.
Fahr-, Wege-, Rüst-, Lade- und Arbeitszeiten gelten als vergütungspflichtige Leistungen. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung oder tatsächlichem Aufwand.
Unterzeichnete Arbeits- und Leistungsnachweise gelten als Nachweis für Art, Umfang und Dauer der erbrachten Leistungen.
§12 Photovoltaikanlagen
Ertragsprognosen stellen unverbindliche Berechnungen dar und keine garantierten Eigenschaften. Verzögerungen durch Hersteller, Netzbetreiber oder Behörden liegen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers.
Genehmigungen und Freigaben erfolgen nach den Vorgaben des Netzbetreibers. Für dessen Entscheidungen wird keine Haftung übernommen.
Programmierungen erfolgen nach dem Stand der Technik. Nachträgliche Änderungswünsche und Erweiterungen sind gesondert zu vergüten.
Bei vom Auftraggeber bereitgestellten Geräten oder Materialien beschränkt sich die Gewährleistung auf die fachgerechte Montage. Für Qualität, Eignung, Kompatibilität oder Mängelfreiheit fremdbeschaffter Produkte wird keine Gewähr übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Höhere Gewalt, Lieferengpässe und behördliche Maßnahmen verlängern Fristen angemessen.
Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie in Gebrauch genommen werden oder die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert wird.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlich zulässigen Beschränkungen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für wesentliche Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen oder zurückzustellen, sofern offene Forderungen aus früheren Aufträgen bestehen.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Erklärungen zum vorzeitigen Tätigkeitsbeginn werden Verbrauchern gesondert zur Verfügung gestellt und sind jederzeit unter https://www.tigges-elektrotechnik.de/Widerrufsbelehrung abrufbar.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Düsseldorf.